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   FG Brandenburg, 04.07.2006 - 3 K 1276/03   

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FG Brandenburg, 04.07.2006 - 3 K 1276/03 (https://dejure.org/2006,20309)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 04.07.2006 - 3 K 1276/03 (https://dejure.org/2006,20309)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 3 K 1276/03 (https://dejure.org/2006,20309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunderwerbssteuer bei Erwerb eines Grundstücks ohne entsprechende Gegenleistung; Kaufpreis von 1,- DM als Gegenleistung für Erwerb eines unrentablen Schlosses

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbssteuer bei Erwerb eines Grundstücks ohne entsprechende Gegenleistung; Kaufpreis von 1,- DM als Gegenleistung für Erwerb eines unrentablen Schlosses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 8 Abs. 1 § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Grunderwerbsteuer bei Kauf eines Schlossgrundstücks mit positivem Substanzwert, aber negativem Ertragswert zu symbolischem Kaufpreis von 1 DM

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer bei Kauf eines Schlossgrundstücks mit positivem Substanzwert, aber negativem Ertragswert zu symbolischem Kaufpreis von 1 DM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1781
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.12.1994 - II R 9/92

    Bemessungsgrundlage bei symbolischem Grundstückskaufpreis von 1,- DM

    Auszug aus FG Brandenburg, 04.07.2006 - 3 K 1276/03
    Die Verpflichtungen des Klägers zur Vornahme von Investitionen und zur Beschäftigung stellen keine Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne dar (vergleiche Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 07.12.1994 II R 9/92, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1995, 268).
  • BGH, 24.01.1963 - III ZR 149/61

    Grenzen der Ersatzleistung nach § 26 BLG

    Auszug aus FG Brandenburg, 04.07.2006 - 3 K 1276/03
    Auch das Urteil des BGH vom 24.01.1963 (III ZR 149/61, Neue juristische Wochenschrift 1963, 906) hält die Instandsetzungskosten nicht für entscheidend hinsichtlich des Verkehrswertes, weil diese regelmäßig weniger überschaubar seien als die Herstellungskosten.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1998 - 1 K 212/96

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer; Bemessung der

    Auszug aus FG Brandenburg, 04.07.2006 - 3 K 1276/03
    Entsprechend dem Urteil des Finanzgerichts - FG - Mecklenburg-Vorpommern vom 03.06.1998 (Az.: 1 K 212/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1352) sei unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts zu ermitteln, ob der Betrag von 1,- DM ernsthaft gewollt sei und ob es sich nicht lediglich um eine willkürliche oder "symbolische" Gegenleistung handele, die zum Wert des Grundstücks nicht in Relation gebracht werden könne.
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